RECHTLICHES

Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

der BOT Rohstoffe GmbH, Nümbrechterstr. 20, 51674 Wiehl

 

1. Geltungsbereich
1.1 Unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten.
1.2 Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder Leistungen gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen als angenommen.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung werden unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen auch dann Vertragsbestandteil, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf deren Einbeziehung hingewiesen haben.
1.4 Der Geltung anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere von Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, wird widersprochen. Sie werden – ebenso wie Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen – nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind gegenüber Kaufleuten freibleibend und unverbindlich. Sie gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Bestellungen oder Aufträge des Käufers werden von uns nur durch schriftliche Bestätigung oder unverzügliche Leistungserbringung nach Auftragseingang angenommen. Im letzteren Fall gilt unser Lieferschein oder unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3. Unsere Angebote sowie die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen oder Aufträgen des Käufers erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir – unter Ausschluss von Regress- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers – von unserer Lieferpflicht befreit, wenn wir die ausbleibende oder verzögerte Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten nicht zu vertreten haben.
2.4 Soweit unsere Mitarbeiter mündliche Erklärungen abgeben, welche über den schriftlichen Inhalt abgeschlossener Verträge hinausgehen oder hiervon abweichen, bedürfen sie stets unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.

 

3. Liefertermine und Auslieferung
3.1 Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich und können geändert werden, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Sie gelten vorbehaltlich rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir deren Nichteinhaltung zu vertreten haben.
3.2 Bei Lieferungen auf Abruf ist – sofern schriftlich keine abweichenden Abrufintervalle oder – modalitäten vereinbart worden sind – gilt eine Lieferfrist von 10 Tagen nach Zugang der Abrufmitteilung des Käufers.
3.3 Wird vom Käufer vor Ausführung der Lieferung eine Änderung des Kaufgegenstandes oder der Liefermodalitäten gefordert, wird eine verbindliche Lieferfrist unterbrochen und beginnt mit dem Zeitpunkt der Einigung über die geänderten Leistungs- oder Liefermodalitäten vom Neuen zu laufen oder kann von uns nach billigem Ermessen anderweitig festgelegt werden.
3.4 Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie zu einer vorzeitigen Leistungserbringung berechtigt.
3.5 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und von uns nicht verursacht sind, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Unfälle, Epidemien, außergewöhnlicher Ausfall von Arbeitskräften, nachträgliche Materialverknappungen, Import- oder Exportrestriktionen, Einfuhrverbote aufgrund von Embargoentscheidungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrsstörungen, unvorhersehbare Maschinenausfälle, Streik, Aussperrungen, Mobilmachung, Krieg, Naturereignisse, behördliche oder gesetzliche Anordnungen oder Störungen der Verkehrswege, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In den vorgenannten Fällen verlängern sich verbindliche Lieferfristen und – termine um die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung.
3.6 Dauert eine Liefer- oder Leistungsverzögerung gemäß Ziffer 3.5 länger als zwei Monate an, können sowohl der Käufer als auch wir den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesem Fall wechselseitig ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden von uns erstattet.
3.7 In Bezug auf Liefer- und Leistungsverzögerungen haften wir nur für eigenes Verschulden und unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das unserer Vorlieferanten. Wir sind jedoch auf Verlangen unseres Käufers verpflichtet, uns eventuell gegenüber unserem Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.

 

4. Gefahrübergang
4.1 Sofern im Einzelfall nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, geht – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – die Gefahr mit Übergabe unserer Ware an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Auslieferung durch unsere Fahrzeuge erfolgt, der Spediteur oder Frachtführer von uns beauftragt wurde oder die Gefahrübergabe durch unsere Fahrer erfolgt.
4.2 Auf Wunsch des Käufers wird die Ware von uns auf seine Kosten und in seinem Namen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor.
5.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach
Mahnung und Fristsetzung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Herausgabepflicht erstreckt sich auch auf den Ausgleich sämtlicher Nebenkosten, insbesondere Lagerkosten.
5.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Kaufpreisforderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen im eigenen Namen und für unsere Rechnung berechtigt. Auf unsere Aufforderung hat der Käufer seinen Abnehmern die Abtretung an uns bekanntzugeben – sofern wir dies nicht selbst tun – und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
5.4 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

6. Gewährleistung
6.1 Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware oder – bei verdeckten Mängeln – nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
6.2 Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Käufer zunächst nur ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
6.3 Für Mängel leisten wir Gewähr wie folgt:
6.3.1 Für sämtliche gelieferten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, sofern keine anderen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
6.3.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
6.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Überbeanspruchung, mangelhafte Wartung oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Installationsanweisungen sowie auf nicht von uns vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten zurückzuführen sind.
6.5 Die vorstehenden Absätze 6.3 bis 6.4 gelten nicht für Verbrauchsgüter, insbesondere für gebrauchte Güter, Lieferungen und Leistungen an Verbraucher oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
6.6 Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zum Ersatz der mangelhaften Ware berechtigt. Die Nachbesserung erfolgt auf unsere Kosten. Schlägt die Nachbesserung fehl oder sind wir zur Nachbesserung oder zum Ersatz der mangelhaften Ware nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Nachbesserung aus sonstigen Gründen fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns die zur Überprüfung und Beseitigung des Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
6.8 Werden von uns Handelswaren verkauft, sind handelsübliche Abweichungen der Menge, des Gewichts und der Beschaffenheit zulässig und stellen keinen Mangel dar. Die für den Verkauf maßgeblichen Bedingungen und Spezifikationen sind ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung festgehalten.

 

7. Haftung
7.1 Unsere Haftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
7.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
7.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

8. Zahlung
8.1 Unsere Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Hinzu kommt die am Tag der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer.
8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang des Betrags bei uns.
8.3 Der Käufer gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

9. Datenschutz
9.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Käufers zum Zwecke der Abwicklung der mit ihm geschlossenen Kaufverträge sowie für die Pflege der Kundenbeziehung. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

 

10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

(End of German contract text translation)

Please note that this translation is provided for informational purposes only and should not be considered legally binding. If you require accurate and legally valid translations for business or legal purposes, it’s recommended to consult with a qualified legal professional or a professional translation service.